Organisatorisches
Allgemeines
Die ambulante Psychotherapie ist antrags- und genehmigungspflichtig. Ohne Genehmigung der Krankenkasse erfolgen zunächst verschiedene Arten von abklärenden Gesprächen (Sprechstunden und probatorische Sitzungen). In denen erfolgt eine Diagnostik sowie eine Therapieplanung. Anschließend entscheiden Patient und Therapeut gemeinsam, ob die Aufnahme einer Psychotherapie bei dem zuständigen Kostenträger beantragt werden soll.
Die Kosten einer bewilligten Psychotherapie und der abklärenden Gespräche werden von der Krankenkasse übernommen. Die Sitzungen umfassen 50 Minuten und werden zu fest vereinbarten Zeiten stattfinden.
Schweigepflicht
Der Psychotherapeut ist Dritten gegenüber an die Schweigepflicht gebunden. Er darf nur mit schriftlichem Einverständnis des Patienten über ihn Auskunft gegenüber Dritten erteilen oder einholen.
Privatversicherung / Beihilfe
Auch für Privatversicherte ist die Psychotherapie meist antrags- und genehmigungspflichtig. Die Regelungen sind bei den Krankenkassen unterschiedlich. Dies ist durch den Patienten individuell zu erfragen.
Selbstzahler
Ist die Durchführung einer Psychotherapie per Selbstzahlung gewünscht, richten sich die Honorare nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und werden meist mit dem 2,3-fachen Steigerungssatz in Rechnung gestellt.